Nachmittagsbetreuung
Die Volksschule Asparn/Zaya bietet auch eine schulische Nachmittagsbetreuung an. Ihr Kind kann im Anschluss an den Unterricht bis spätestens 17.00 Uhr in der Schule betreut werden. Die Betreuungstage können individuell gewählt werden.
Der Kostenbeitrag pro Monat beträgt:
| Betreuungstage | Beiträge |
|---|
| 1-5 Tage /Woche bis max. 13:00 Uhr - Sonderregelung | € 43,00 |
| 1-2 Tage | € 43,00 |
| 3 Tage | € 64,00 |
| 4 Tage | € 87,00 |
| 5 Tage | € 110,00 |
Änderungen der angegebenen zeitlichen Inanspruchnahme sind nur vor Semesterbeginn möglich.
Das Gasthaus Schulz bietet den Kindern ein Mittagessen zum Preis von € 4,40 an. Die Verrechnung erfolgt monatlich durch die Gemeinde mit Rechnung und Zahlschein.
Die Nachmittagsbetreuung wird geleitet von Herrn Michael Riepl und von Frau Sabine Spanner-Riepl.



Aktivitäten an unserer Volksschule:
- Logopädie Unterricht
- Förderunterricht
- Nachmittagsbetreuung an 5 Wochentagen
- Schwimmunterricht in der 3. und 4. Klasse im Rahmen des Turnunterrichtes
Projekte an der Schule:
- Vom Kindergarten in die Schule - in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten
- Im Rahmen der Leseerziehung - 2 Buchausstellungen pro Jahr und Vorstellung neuer Bücher durch die Stadtbücherei Mistelbach
- Bewegte Klasse im Zusammenarbeit mit dem ASKÖ
- Möglichkeit die Radfahrprüfung abzulegen (4. Klasse)
- Ernährung und Haushalt - (Freigegenstand) für 4. Klassen
- Gesunde Jause in allen Klassen
- Energieprojekte zum Beispiel - die Erneuerbaren, Müllvermeidung-Mülltrennung
- Teilnahme an Zeichenwettbewerben
- Unterstützung der Clowndoktoren durch Weihnachtskartenaktion
- diverse Feste und Feiern werden abwechselnd durchgeführt - Erntedankfest, Adventfeier, Schulschlussfeier
- Besuche der Bezirksbäuerin zu ländlichen Themen (woher kommt die Milch, vom Korn zum Brot)
- Projekt Apollonia - Zahngesundheitserziehung
Förderung Nachmittagsbetreuung in der Volksschule
Die Marktgemeinde Asparn an der Zaya fördert gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 17.06.2025 Eltern (Erziehungsberechtigte), wenn mindestens ein Elternteil (Erziehungsberechtigte/r) und das Kind den Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, das Kind die Nachmittagsbetreuung in der Volksschule besucht und die weiteren Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
Die Förderung kann immer nur für das laufende Schuljahr gewährt werden. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe dieser Bestimmungen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Auf Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Förderungsbestimmungen Nachmittagsbetreuungskosten Volksschule
Antragsformular Förderung Nachmittagsbetreuung Volksschule
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zum Lageplanfür Volksschule Asparn an der Zaya
Ansprechperson
Direktor Johann Keintzel