Leiterin der Tagesbetreuungseinrichtung |
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Böhm Elke |
Qualifizierte Tagesbetreuerin |
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Bergauer Andrea
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Tagesbetreuerin in Ausbildung |
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Moser Claudia |
Betreuungsbeitrag pro Monat nach Stundenbedarf |
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bis 20 Stunden | 62,-- |
bis 40 Stunden | 86,-- |
bis 60 Stunden | 110,-- |
über 60 Stunden | 123,-- |
Die Tarife gelten ohne Mittagessen. Der Preis des Mittagessens beträgt ab September 2024 € 3,50 pro Portion.
Voraussetzungen und Bedingungen für die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuungseinrichtung „Bienennest“
(gültig ab 04. September 2023)
Nachfolgend eine Auflistung der Voraussetzungen und Bedingungen, die für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungseinrichtung in der Marktgemeinde Asparn an der Zaya gelten (Beschlussfassung im Finanzausschuss am 27.07.2023, vorbehaltlich dem Gemeinderatsbeschluss am 20.09.2023)
Aufnahmekriterien:
- Das Kind muss bei Beginn des Besuches der Kindertagesbetreuungseinrichtung mindestens ein Jahr alt sein.
- Berufstätige Eltern werden bei der Vergabe der Plätze bevorzugt.
- Die Betreuungsplätze werden grundsätzlich an Kinder mit Hauptwohnsitz in der Großgemeinde Asparn an der Zaya vergeben. Gerne nehmen wir auch Kinder aus den umliegenden Gemeinden auf, solange wir freie Plätze zur Verfügung haben.
- Der Besuch der Tagesbetreuungseinrichtung hat aus pädagogischen und organisatorischen Gründen an mindestens drei Vormittagen in der Woche zu erfolgen.
Zur Anmeldung:
- Die Anmeldung und Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt über die Marktgemeinde Asparn an der Zaya in Absprache mit der Leitung der Tagesbetreuungseinrichtung. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung der Aufnahmekriterien.
- Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformulars, welches am Gemeindeamt und in der Tagesbetreuungseinrichtung aufliegt und ist verbindlich. Die Anmeldung bedeutet noch nicht, dass der Platz in der Tagesbetreuungseinrichtung garantiert ist.
- Eine verbindliche Anmeldung ist frühestens 3 Monate vor dem 1. Geburtstag des Kindes möglich.
- Ein Aufnahmegespräch findet nach telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung mit der Leiterin der Tagesbetreuungseinrichtung statt. Zu diesem bitten wir das Kind mitzunehmen, um einen ersten Kontakt herzustellen.
- Der Eintritt in die Tagesbetreuungseinrichtung kann zu jedem Zeitpunkt eines Monats erfolgen.
- Das Kind muss für mindestens 6 Monate durchgehend angemeldet werden, es sei denn, das Kind kann vorher in den Kindergarten wechseln.
- Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme der Betreuungszeit sind nur mit 1. September, mit 1. Dezember und mit 1. März möglich. Für die Ferienmonate Juli und August erfolgt eine gesonderte Bedarfserhebung, eine Reduzierung der Betreuungsstunden sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag ist in den Sommerferien möglich.
- Es gibt für die Anwesenheit der Kinder eine Kernzeit zwischen 8:30 und 11:30 Uhr – diese ist Inhalt des vereinbarten Betreuungsausmaßes.
- Eine Betreuung über die Zeit von 11:30 Uhr hinaus, ist mit einem kostenpflichtigen Mittagessen verbunden.
Zur Verrechnung:
- Für den Besuch der Tagesbetreuungseinrichtung ist die Vormittagsbetreuung beitragsfrei (7.00 Uhr bis 13.00 Uhr). Für die Betreuung vor 7.00 Uhr und nach 13.00 Uhr wird ein Beitrag eingehoben.
- Bei Krankheit des Kindes, die länger als zwei Wochen andauert, erfolgt, gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes, eine Reduktion des Beitrages.
- Der Elternbeitrag für Spiel- und Bastelmaterial beträgt € 14,00 pro Monat (inkl. MWSt.)
Nach Zusage der Aufnahme:
- Die Eingewöhnungsphase kann frühestens drei Wochen vor dem Aufnahmedatum, in Absprache mit der Leiterin der Kindertagesbetreuungseinrichtung, beginnen. In dieser Zeit wird ihr Kind durch Sie als erziehungsberechtigte Person während der Betreuungszeit in der Kindertagesbetreuungseinrichtung begleitet.
- Sämtliche Pflegeutensilien (Windeln, Pflegecremen, usw.) sowie Wechselwäsche für das Kind sind mitzubringen.
- Von der Marktgemeinde wird ein Mittagessen angeboten. Das Mittagessen ist direkt über die Leitung der Kindertageseinrichtung zu bestellen. Die Kosten für das Mittagsessen werden pro Monat im Nachhinein durch die Marktgemeinde Asparn an der Zaya verrechnet.
- Eine Vormittags- und Nachmittagsjause ist von den Eltern mitzubringen, diese sollte gesund und ausgewogen sein.
Betreuungszeiten:
Bei entsprechendem Bedarf:
Montag bis Donnerstag: 06:30 - 17:00 Uhr
Freitag 06:30 - 14:00 Uhr
Die Kindertagesbetreuungseinrichtung ist geschlossen:
- Voraussichtlich 3 Wochen in der Mitte der Sommerferien
- Weihnachtsferien
- 2. November (Allerseelen)
- 15. November (Landesfeiertag)
Wichtig:
- Um ständig eine rasche Kontaktaufnahme mit Ihnen zu gewährleisten, sind Adressänderung, Änderung der Telefonnummer oder E-Mail Adresse umgehend schriftlich bekannt zu geben.
- Wenn ein angemeldetes Kind krank ist oder aus einem anderen Grund der Betreuung fernbleibt, ist die Kindertagesbetreuungseinrichtung Asparner Bienennest direkt und umgehend zu informieren.
- Bei wiederholter zu später Abholung des Kindes wird die nächste volle Stunde verrechnet.
- Ist das Kind 2 Jahre alt, kann es in den Kindergarten wechseln (vorausgesetzt, ein Kindergartenplatz steht im NÖ Landeskindergarten in der Markgemeinde Asparn an der Zaya zur Verfügung).
- Kann von der Marktgemeinde Asparn an der Zaya kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden, kann das Kind – bis es einen Kindergartenplatz gibt – in der Kindertagesbetreuungseinrichtung bleiben.
Anmeldeformular Tagesbetreuungseinrichtung "Asparner Bienennest" (893 KB) - .PDF
Kontakt
Hauptplatz 4
2151 Asparn an der Zaya
Telefon 1 +43 670 5511525
Telefon 2 +43 2577 8240
bienennest@asparn.at
QR-Code zum Scannen öffnen
zum Lageplanfür Tagesbetreuungseinrichtung - "Asparner Bienennest"
Leiterin der Tagesbetreuungseinrichtung
Elke Böhm
Telefon +43 670 5511525
bienennest@asparn.at
Öffnungszeiten bei entsprechendem Bedarf
Montag - Donnerstag: 06:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 06:30 - 14:00 Uhr
Die Tagesbetreuungseinrichtung ist
- voraussichtlich 3 Wochen in der Mitte der Sommerferien
- Weihnachtsferien
- 2. November (Allerseelen)
- 15. November (Landesfeiertag)
geschlossen.