Energiebeauftragter der Gemeinde

Das NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 sieht vor, dass von der Gemeinde ein Energiebeauftragter nominiert wird.

Die Aufgaben des Energiebeauftragten sind durch das NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 vorgegeben. 

Zu den Hauptaufgaben zählen:

< Energiemanagement
< Führung der Energiebuchhaltung
< Laufende Überwachung des Energieverbrauchs
< Information an die Gemeinde über Energieeffizienzmängel
< Beratung der Gemeinde in Energieeffizienzfragen
< Erstellung eines jährlichen Energieberichtes

 

 

 

 

Zuständig