Chip - und Registrierungspflicht bei Hunden

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Bild von birgl / Pixabay

Liebe Bürgerinnen und Bürger!


Bereits seit 2010 gibt es ein Gesetz welches besagt, dass alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen. Diese Kennzeichnung stellt sicher, dass ein Hund eindeutig identifizierbar ist. Dadurch wird gewährleistet, dass entlaufene und gestohlene Hunde wieder zu ihren rechtmäßigen Besitzern zurückgebracht werden können.


Im Alter von drei Monaten, spätestens jedoch vor der ersten Weitergabe muss ein Welpe gechipt werden. Für ältere Hunde gilt, dass sie spätestens ein Monat nach der Übernahme/Einreise, jedenfalls aber vor der Weitergabe mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen. Das Implantieren des Mikrochips erfolgt bei einer Tierärztin / einem Tierarzt. 


Wichtig zu wissen ist hierbei, dass ein Mikrochip nur dann sinnvoll ist, wenn auch eine Registrierung in der Datenbank erfolgt. Seit Anfang 2010 gibt es eine österreichweite Datenbank – Die Zentrale Heimtierdatenbank. Laut § 24a des Tierschutzgesetzes müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde in dieser Datenbank registriert sein. 


Wer seinen Hund/seine Hunde nicht in der Heimtierdatenbank meldet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist gemäß § 38 des Tierschutzgesetzes mit einer Geldstrafe (bis zu € 3.750,-, im Wiederholungsfall bis zu € 7.500,-) zu bestrafen.


Die Heimtierdatenbank hat derzeit mit 3 privaten Datenbanken Schnittstellen eingerichtet – mit PawID, Animal Data, Pet Card und ifta. Hunde, die in diesen Datenbanken gemeldet sind, und bei welchen alle erforderlichen Daten angegeben wurden, werden automatisch auch in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert. 

Bei anderen Datenbanken ist Ihr Hund möglicherweise noch nicht in der Zentralen Haustierdatenbank erfasst. Dies sollte so schnell wie möglich nachgeholt werden!

Überprüfen Sie ganz einfach unter http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Suche.aspx ob ihr Hund schon registriert ist. Wenn Sie Ihren Hund nicht finden, überprüfen Sie bitte Ihre Daten bei der Datenbank, bei der Ihr Hund eventuell schon registriert ist. Es kann sein, dass Sie nur fehlende Daten ergänzen müssen. 

Sollte Ihr Hund noch in keiner der oben genannten Datenbanken registriert sein, so wählen Sie bitte eine der möglichen Registrierungsvarianten, um dies nachzuholen. Eine Registrierung in einem Hunderegister, wie sie manche Bundesländer oder Gemeinden führen, ersetzt die Meldung in der Heimtierdatenbank nicht! 

(Auch wenn Ihr Hund bei der Gemeinde gemeldet ist, ist er nicht automatisch in der Heimtierdatenbank registriert)


Registrierungsmöglichkeiten

Grundsätzlich existieren mehrere Möglichkeiten, um einen Hund in der Heimtierdatenbank zu melden:

  • Registrieren Sie Ihren Hund unter: https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Index.aspx mittels Bürgerkarte oder Handy Signatur. Diese Meldung ist kostenlos, die Daten können jederzeit von Ihnen geändert werden. Für diesen „Registrierungs-Weg“ muss Ihr Hund bereits einen Mikrochip implantiert haben. 


  • Ihr Hund ist weder gekennzeichnet noch registriert: 

Ein Tierarzt muss den Hund mit einem Mikrochip – mittels Injektionsnadel – versehen. Der Tierarzt kann zusätzlich auch die amtliche Meldung veranlassen, wozu er jedoch einen amtlichen Lichtbildausweis, alle notwenigen Daten und die Zustimmung vom Hundehalter braucht. 


  • Ihr Hund ist bereits gechipt und in einer privaten Hundedatenbank (Animal Data, Pet Card oder ifta) registriert

Ist dies bereits einige Zeit her, fehlen evtl. notwendige Daten für die amtliche Registrierung. Unter www.heimtierdatenbank.ehealth.gv.at können Sie nach der Chipnummer Ihres Hundes suchen und so feststellen, ob Ihr Hund bereits in der zentralen Heimtierdatenbank aufgelistet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kontrollieren Sie in der von Ihnen gewählten, privaten Datenbank ob Informationen fehlen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf den jeweiligen Homepages. 


  • Registrierung des Hundes bei der Bezirksverwaltungsbehörde ist ebenfalls möglich, jedoch kostenpflichtig. 


  • Kommen Sie auf das Gemeindeamt Asparn/Zaya und wir helfen Ihnen bei der Registrierung Ihres Hundes. Bringen Sie hierzu folgende Informationen mit:    


Personenbezogene Daten:

  • Name
  • Art und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises
  • Zustelladresse
  • Kontaktdaten
  • Geburtsdatum
  • Datum der Aufnahme der Haltung
  • Datum der Abgabe und neuer Halter/neue Halterin (Name und Nummer eines Lichtbildausweises) oder des Todes des Tieres

Tierbezogene Daten:

  • Rasse
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum (bzw. Geburtsjahr)
  • Microchipnummer
  • durchgeführte Eingriffe
  • Geburtsland
  • freiwillig: Nummer des Heimtierausweises und Datum u. Impfstoff der letzten Tollwutimpfung.


In jedem Fall erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Diese bestätigt die erfolgreiche Meldung und ist Zugangscode für spätere Änderungen der Daten. Auch die Weitergabe und der Tod eines Hundes müssen in der Heimtierdatenbank erfasst werden. 


Heimtierdatenbank

Heimtierdatenbank - Datenbank des Gesundheitsministeriums


Quelle: Kommunikationsplattform VerbracherInnengesundheit – ein Service des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

www.verbrauchergesundheit.gv.at

www.sozialministerium.at

22.07.2022