Amtstafel

Durch Kundmachungen und Aushänge an der Amtstafel und Schaukasten in den Katastralgemeinden werden der Öffentlichkeit wichtige Informationen zur Kenntnis gebracht.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass nur die Veröffentlichung auf der Amtstafel rechtlich verbindlichen Charakter hat und die Veröffentlichung im Internet (Gemeindehomepage) nur eine unverbindliche Bürgerserviceleistung darstellt.

Unter nachstehend angeführten Link finden Sie alle Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die derzeit begutachtet und bis zum angegebenen Datum Stellungnahmen abgegeben werden können.
Nach Ablauf der Begutachtungsfrist sind die Entwürfe im Internet nicht mehr sichtbar.

http://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Buergerbegutachtung.html

Der Gemeinderat bestellt für jede Katastralgemeinde mindestens eine Person als Grundverkehrsbehördliche Ortsvertreter bzw. Ortsvertreterin.  Diese sind mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und Landwirt oder Landwirtin.

Der Ortsvertreter oder die Ortsvertreterin hat die Grundverkehrsbehörde und Bezirksbauernkammer bei der Ermittlung von Interessenten oder Interessentinnen und des ortsüblichen Verkehrswertes zu unterstützen.

Die Kundmachung wird von der Marktgemeinde Asparn an der Zaya ortsüblich verlautbart. Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Anmeldefrist jede Person bei der Bezirksbauernkammer ihr Interesse am Erwerb schriftlich oder niederschriftlich anmelden kann und bei der Grundverkehrsbehörde und bei der Bezirksbauernkammer Einsicht in die Urkunde über das Rechtsgeschäft genommen werden kann.

Kategorie

Amtstafeln
DatumAmtstafelKategorien
02.04.2025 - 24.04.2025HLL2-G-254/120 - Kundmachung gemäß § 11 Abs. 2 und 5 NÖ Grundverkehrsgesetz 2007 - KaufvertragGrundverkehrsbehördliche Genehmigungen, Kundmachungen und Verordnungen