Amtstafel

Durch Kundmachungen und Aushänge an der Amtstafel und Schaukasten in den Katastralgemeinden werden der Öffentlichkeit wichtige Informationen zur Kenntnis gebracht.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass nur die Veröffentlichung auf der Amtstafel rechtlich verbindlichen Charakter hat und die Veröffentlichung im Internet (Gemeindehomepage) nur eine unverbindliche Bürgerserviceleistung darstellt.

Unter nachstehend angeführten Link finden Sie alle Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die derzeit begutachtet und bis zum angegebenen Datum Stellungnahmen abgegeben werden können.
Nach Ablauf der Begutachtungsfrist sind die Entwürfe im Internet nicht mehr sichtbar.

http://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Buergerbegutachtung.html

Informationen zu laufenden Volksbegehren.

Neben der Möglichkeit zur online-Unterstützung mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte können Unterstützungserklärungen auch persönlich am Gemeindeamt  im Bürgerservice zu den Parteienverkehrszeiten abgegeben werden.

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