Am 29. September
wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte
Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir
möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der
bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im August
eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ zugestellt. Achten Sie
daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen
Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese
ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die
Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren
Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere
Abwicklung bei der Wahl am Wahltag selbst.
Doch
was ist mit all dem zu tun?
Zur
Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und
einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 29. September ins Wahllokal mit.
Sollten
Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten
eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten
Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem
personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen
Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at Ihre
Wahlkarte beantragen.
UNSERE
TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können
nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche
und Online-Anträge ist Mittwoch, der 25. September 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn
eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet
ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr
erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 27.
September 2024, 12:00 Uhr möglich.
Bei
einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung
der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte dem
Gemeindebediensteten übergeben.
Je nach
Antragsart erfolgt die Zustellung ab Anfang September zumeist mittels
eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte
muss bis spätestens 29. September 2024, 17 Uhr bei der zuständigen
Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte
am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde
abzugeben.
Tipp:
Unter der Abbildung anbringen: VERWENDEN
SIE BITTE FÜR WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE
ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!
Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen
Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung
bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung im Wahllokal.
Formular Wahlkartenantrag bitte hier öffnen: Antrag Wahlkarte und Vollmacht
Ausschreibung, Stichtag und Wahltag
Aufgrund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 29. September 2024 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 9. Juli 2024 bestimmt.
Bundesgesetzblatt Wahlausschreibung
Kundmachung Nationalratswahl