Modell der Mittelschule

Die Mittelschule sieht das Kind im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns und ist bestrebt alle Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der jeweiligen Begabungen auf ein möglichst hohes Bildungsniveau zu führen. Somit versteht sich die Mittelschule als Leistungsschule, die die Anforderungen des Lehrplans der AHS-Unterstufe mit einer neuen Lehr- und Lernkultur verbindet.


Bestmögliche individuelle Förderung orientiert an den Begabungen und Talenten der einzelnen Schülerinnen und Schüler, vielfältige Methoden zur Gestaltung der Lernprozesse, vor allem aber das Lernen als „Herausfordern“ – nicht als Über- oder Unterfordern - beschreiben das neue Lehren und Lernen.

Weiters basiert das pädagogische Profil der Mittelschule auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und zeigt sich in einer Neugestaltung des Lehrens und Lernens in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht:

•Individualisierung und innere Differenzierung des Unterrichts

differenzierte Leistungsbeurteilung

•Lehrer als Unterstützer des selbständigen Lernens

•Fächerübergreifender und projektorientierter Unterricht

•Leistungsportfolios und Kompetenzblätter als Grundlage für reflexives Lernen

•Lehrerteams in M, D, E

•Kleine Lehrerteams pro Klasse

•Neue Zeitstrukturen – Unterricht in Doppelstunden

•Kinder-Eltern-Lehrer(KEL)-Gespräche als neue Form der Leistungsrückmeldung

•Nahtstellenarbeit in der Volksschule für einen optimalen Übertritt in die NMS

•Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (edL) als Ergänzung zum Jahreszeugnis


Die Mittelschule vereint wie keine andere Schulform vielfältige Lernangebote und Lernwege und verlagert deshalb die Entscheidung über die weitere Bildungs- und Berufslaufbahn. Bildungsberatung und Berufsorientierung haben einen hohen Stellenwert und erleichtern den 14jährigen die Entscheidung über zukünftige Bildungs- und Berufswege.


So bleibt den Schülerinnen und Schülern nach der Volksschule noch vier Jahre Zeit, um individuelle Interessen und Begabungen zu entdecken und zu entwickeln. Am Ende der 8. Schulstufe erfolgen – je nach Leistungsstand - die Berechtigungen für den Übertritt in weiterführende Schularten.