Über den Handwerkerbonus
Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Am Mittwoch soll der entsprechende Abänderungsantrag im Parlament eingebracht werden. Diese Maßnahme soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.
Was wird gefördert?
- Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
- Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
- Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
- Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
- Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Durchgeführte Leistungen zwischen 1. März und 31. Dezember 2024 können bis zum 28. Februar 2025 zur Förderung eingereicht werden. Für durchgeführte Leistungen im Jahr 2025 kann ab 1. März 2025 eine Förderung beantragt werden.
- Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Insgesamt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
- Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
- Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren. In Anspruch genommene Rabatte oder Skonti sind bei der Antragstellung zu berücksichtigen.
- Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
- Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.
- Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Leistungen ab 1. Jänner 2025 können ab 1. März 2025 eingereicht werden.