Auch im Jahr 2026 gibt es wieder eine Gemeindehilfe für einkommensschwache Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen in Form eines Nachlasses bei den Müll- und Kanalbenützungsgebühren (das 4. Quartal wird erlassen). Als einkommensschwach im Sinne der Förderungsrichtlinien gelten:
§ BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
§ BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung
§ BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
§ BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
§ sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Das entsprechende Formular erhalten Sie am Gemeindeamt.
Die Antragsfrist läuft bis Mittwoch, 21.10.2026
Bringen Sie die notwendigen Einkommensnachweise zum Gemeindeamt mit. Die Gemeindehilfe wird nur gewährt, wenn die ersten drei Vierteljahresvorschreibungen 2026 für die Gebühren und Abgaben bereits bezahlt sind. Der Antragsteller muss einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. Über die Gewährung einer Unterstützung entscheidet der Gemeinderat.