Infos zu Veranstaltungen

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Bild von djovan / Pixabay

Das NÖ Veranstaltungsgesetz gilt für öffentliche Veranstaltungen, wie öffentliche Theatervorstellungen und Filmvorführungen sowie alle Arten von öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen, sofern sie nicht ausdrücklich von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen sind.

Ein Veranstalter im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die Veranstaltungen vorbereitet, durchführt oder der Behörde gegenüber als Veranstalter auftritt oder als solcher öffentlich angekündigt wird. Im Zweifel hat als Veranstalter zu gelten, wer über die Veranstaltungsbetriebsstätte verfügungsberechtigt ist und die Durchführung der Veranstaltung duldet. Der Veranstalter ist für die Betriebs- und Nutzungssicherheit der Veranstaltungsbetriebsstätte sowie für die vorschrifts- und ordnungsmäßige Durchführung der Veranstaltung verantwortlich.

NÖ Veranstaltungsgesetz, Fassung vom 20.05.2025

Veranstaltungen dürfen nur in geeigneten bewilligten Veranstaltungsbetriebsstätten durchgeführt werden. Eine Einholung der Bewilligung für die Betriebsstätte muss vor Veranstaltungsanmeldung erfolgt sein.

> Leitfaden Bewilligung einer Betriebsstätte

Formular Veranstaltung Betriebsstättenbewilligung

Veranstaltungen sind bei der Gemeinde spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden und die Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen nicht 3.000 Personen übersteigt. 

Weiters wird noch darauf hingewiesen, dass eine Bekanntgabe einer in der Großgemeinde Asparn/Zaya stattfindenden Veranstaltung nicht automatisch die Genehmigung dieser Veranstaltung bedeutet. Die Veranstaltung muss gesondert auf der Gemeinde angemeldet werden. 

Die Gemeinde ist für Veranstaltungskollisionen nicht verantwortlich und kann auch keine bekanntgegebenen Veranstaltungen auf Grund der Kollision nichtig machen.

>  Anmeldung Veranstaltungen samt Konzept und Bespiel Lageplan

>  Schulungsunterlage vom Freiwilligencenter NÖ

>  Merkblatt zu den Veranstaltungen vom BMF


Möchten Sie eine Veranstaltung auf der Gemeindehomepage bewerben?

Sie können Veranstaltungen, die im Veranstaltungskalender angezeigt werden, selbst eintragen, wenn Sie sich einmalig unter „Meine Veranstaltungen“ registrieren und Ihre Veranstaltung(en) dort anlegen. Ihre Veranstaltung scheint dann nach Freigabe im Online-Veranstaltungskalender auf.