Volksbegehren und Unterstützungserklärungen

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Wahlberechtigte Personen können bei allen Gemeinden und Magistraten während der Amtsstunden ein Volksbegehren nach der neuen Rechtslage mit dem System des Zentralen Wählerregisters unterstützen. Bringen Sie bitte hierfür einen amtlich gültigen Lichtbildausweis mit. 

Mehr Infos zu den Volksbegehren sowie finden Sie unter: Österreich.gv.at - Aktuelle Volksbegehren

Wahlberechtigte Personen können mit dem neuen System auch Unterstützungserklärungen via Internet mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handysignatur) abgeben. Unter: Online Unterstützung - Volksbegehren

 

Für folgende Volksbegehren wurde der Antrag auf Einleitung eingebracht. Der Bundesminister für Inneres hat dem Antrag stattgegeben und den Eintragungszeitraum verlautbart.                            

Bezeichnung des VolksbegehrensStichtagEintragungszeitraum
Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl11. Mai 202615. - 22. Juni 2026
Karfreitag-Feiertag für Alle11. Mai 2026
15. - 22. Juni 2026
Polizei - kritischer Personalmangel11. Mai 2026
15. - 22. Juni 2026
Transparenz im Parlament11. Mai 2026
15. - 22. Juni 2026
GRATIS Verhütung11. Mai 2026
15. - 22. Juni 2026
Eintragungszeitraumauf dem Gemeindeamt Asparn an der ZayaHauptplatz 1, 2151 Asparn/Zaya
Montag,15. Juni 2026, von 08:00 bis 20:00 Uhr

Dienstag,16. Juni 2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch,17. Juni 2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag,18. Juni 2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag,19. Juni 2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Samstag,
20. Juni 2026, geschlossen

Sonntag,
21. Juni 2026, geschlossen

Montag,22. Juni 2026, von 08:00 bis 16:00 Uhr


Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden: https://www.bmi.gv.at/411/

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Mehr Informationen unter: www.bmi.gv.at

  • Quelle: BM.I

24.01.2024