Heizkostenzuschuss 2009 - 2010

 

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2009/2010 in Höhe von Euro 130,-- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der Landesregierung.

Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:

  • AusgleichszulagenbeziehrInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen die Höhe des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2009 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen die Höhe des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Zu beachten ist, dass Anträge bis spätestens 30. April 2010 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können und von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft und unterfertigt werden.

Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze (Brutto) für 2009:

Tabelle
Alleinstehend € 783,99
Alleinstehend, 1 Kind € 866,15
Alleinstehend, 2 Kinder € 948,31
Alleinstehend, 3 Kinder * € 1030,47
Ehepaar, Lebensgefährten € 1175,45
Paar, 1 Kind € 1257,61
Paar, 2 Kinder € 1339,77
Paar, 3 Kinder * € 1421,93
3. erwachsene Person** € 391,46

*  Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von €  82,16 hinzuzurechnen.
** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 391,46 hinzuzurechnen.

Kinder: Die Erhöhung für ein Kind ist solange zu berücksichtigen, solange für das betreffende Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

 

 

27.12.2009